Terrasse (Architektur)

Ebenerdige Terrasse (Beispiel aus Deutschland)
Terrassen am Schloss Saint-Germain-en-Laye (Frankreich)
Dachterrasse in New York City
Die so genannten hängenden Gärten der Semiramis in Babylon; eines der sieben Weltwunder der klassischen Antike: stufenförmig angelegte große Garten- bzw. Parkterrassen

Eine Terrasse (von lateinisch terra ‚Erde‘, ‚Erdboden‘) ist eine offene größere Fläche (Plattform) an einem Haus, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen ist.[1] Terrassen liegen dem ursprünglichen Wortsinn nach auf der Erdgeschossebene eines Gebäudes. Verfügt die Terrasse über eine Überdachung, kann sie auch als Veranda bezeichnet werden.

Als Terrassen werden auch stufenförmige mehrgeschossige Flächen bezeichnet, die alleine stehen oder als Gärten oder Vorbauten von zum Beispiel Schlössern dienen.

  1. duden.de

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